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Ab sofort kann unsere Vereinsjugend am Rosensee und an der Wörnitz mit entsprechende Erlaubnisscheine angeln. Diese sind bei unserem Jugendwart- oder im Vereinsheim (während den bekannten Öffnungszeiten) unentgeltlich erhältlich.
Auch hier sind die Regeln unserer Vereinssatzung gültig.
Zu beachten sind zudem die entsprechenden Schonmaße-/Schonzeiten der Landesfischereiverordnung von Bayern-Bezirk Schwaben (Rosensee), sowie der Wörnitz-Fischereigenossenschaft (Wörnitz).