Fischereigesetz

Für das Angeln in unseren Vereinsgewässern gilt das Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG). Es regelt unter anderem Fischereirechte, Fischereischein und Hege der Fischbestände.

Aktuelle Fassung

Den vollständigen und stets aktuellen Gesetzestext finden Sie im offiziellen Landesrecht-Portal Baden-Württemberg.

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