Bucher Stausee

Stau- und Rückhaltebecken Buch

Das Stau- und Rückhaltebecken Buch mit 27ha Wasserfläche ist das größte stehende Gewässer im Bereich der Ellwanger Seenplatte. Der See liegt unmittelbar an der B 290, ca. 3 km vor Ellwangen/Jagst (von der A7, Ausfahrt Aalen-Westhausen oder von Aalen kommend in Höhe Rainau Buch links abbiegen).
Das Angeln ist nur für Mitglieder erlaubt. Der Verein ist im Besitz des Fischereirechtes.

Wasserfläche:

27 ha, Wassertiefe von ca. 2 – 7m

Besatz/Vorkommen:

Karpfen, Schleie, Weissfisch, Hecht, Barsch, Zander, Aal, Forellen, Wels

Besondere Beachtung:

Im Zeitraum vom Abfischen bis zum Anfischen eines jeden Jahres ist das Angeln mit künstlichen Ködern, sowie das Systemfischen jeglicher Art nicht erlaubt.
Die Angelstege, im Bereich des Jagst-Einlaufs dürfen zur Angelausübung von den Vereinsmitgliedern benutzt werden.
Der Bucher Stausee ist zur Fischereiausübung vom 15.02. bis zum Anfischen komplett gesperrt.

Vorbecken des Stau- und Rückhaltebeckens Buch

Der ASV – Ostalb e.V. besitzt 2/3 des ca. 5ha großen Vorbeckens.
Das Vorbecken ist Naturschutz- gebiet, deshalb gilt dort ein ganzjähriges Betretungs- und Angelverbot.

Zoneneinteilung
Der Stausee – Buch ist in Zonen eingeteilt.

  • Zone A: Angelzone
    Beginnend am Damm bis zur Holzbrücke, die über den Aalbach führt.
    Das Betreten der Bootsanlagen ist verboten.
  • Zone B: Angelzone
    Beginnend an der Holzbrücke über den gesamten Seitenarm (Aalbach) des Staubeckens bis ca. 50m nach der Holzbrücke.
    Segeln und Surfen ist in dieser Zone verboten.
  • Zone C: Badezone
    Beginnend ca. 50m nach der Holzbrücke und ca. 100m über den Badestrand hinaus.
    Das Angeln ist mit äußerster Vorsicht erlaubt. Bei Badebetrieb ist das Angeln verboten.
  • Zone D: Angelzone
    Beginnend ca. 100m nach dem Badestrand bis zum Ende des Schilfgürtels/Waldanfang. Es stehen zusätzlich vier Angelstege zur Verfügung. Das Betreten des Schilfs ist nicht erlaubt.
  • Zone E: Angelzone
    Beginnend ab dem Schilfgürtel, am Wald entlang, über den Auslass bis zum Beginn des Dammes.
    Von Mitgliedern kann auch vom Boot aus geangelt werden. Die Boote müssen beim Verein registriert sein und während des Angelns verankert sein. Schleppfischen ist verboten.
    Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Ein befahren der Ufer und des Dammes ist nicht erlaubt.  Vom Zweckverband Naherholung Rainau wird ganzjährig eine Parkgebühr erhoben. Mitglieder können einen der beiden ASV Parkplätze nutzen. Bitte beachten: der Parkausweis mit gültiger Mitgliedsnummer und KFZ-Kennzeichen muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.
    Die Angelstege sind Eigentum des ASV – Ostalb e.V..Diese stehen zur Ausübung des Fischens den Anglern zur Verfügung. Der Schilfgürtel darf nicht betreten werden.
    Segelboote müssen 15m Abstand zum Ufer einhalten. Bei Zuwiderhandlungen bitte die dreistellige Bootsnummer dem ASV – Ostalb e.V. melden.
    Das Gewässer ist mit Karpfen, Schleien, Rotaugen, Forellen, Rotfedern, Hechten, Zandern, Barschen, Welsen und Aalen besetzt